Wir haben für Sie die häufigsten Fragen direkt in unserem kleinen Reise-ABC zusammengestellt.
Mit einem Klick auf das gewünschte Thema, erhalten Sie kurz & bündig alle Auskünfte und Informationen aus der GROSS Reisewelt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich in unseren Reisebüros oder telefonisch unter +49 (0) 7131 15090 bei Fragen zur Verfügung.
Die in unserem Reiseprogramm angegebene Abfahrtszeit gilt für unseren Betriebshof in Talheim und anschließend für den Abfahrtsort in Heilbronn, Reisebusbahnhof Karlstraße (hinter der Harmonie).
Sollte nur eine Abfahrtszeit angegeben sein, so gilt diese für die Abfahrt in Heilbronn. In Talheim ist die Abreise in diesem Fall bereits 30 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit in Heilbronn.
An unserem zentralen Betriebshof in Talheim stehen Ihnen für die Dauer Ihrer Reise unsere kostenfreien Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der Zustieg dort ist ausschließlich an dem dort vorgesehenen Haltestellen-Häuschen mit Kunden-WC vor dem Hauptgebäude (bei der Treppe). Hier wird Sie der für Ihre Reise eingesetzte Omnibus abholen.
Wir möchten Sie bitten, sich ca. 15 Minuten vor der Abfahrt an dem von Ihnen gebuchten und bestätigten Zustiegsort einzufinden, da es ansonsten zu Verzögerungen kommen kann. Der von Ihnen gewünschte Zustieg ist auf Ihrer Reisebestätigung/Rechnung vermerkt. Bitte teilen Sie uns Änderungen vor Reiseantritt mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zustiegsstelle eine Ankunft mindestens 15 Minuten vor Abfahrt einplanen, um bei eventuellen Verspätungen die Busabfahrt nicht zu verzögern.
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Navi-Adressen:
Betriebshof GROSS in Talheim
Heilbronner Straße 14 (Zufahrt zum Parkplatz)
74388 Talheim
Reisebusbahnhof Karlstraße (hinter der Harmonie)
Karlstraße 22
74072 Heilbronn
In der Regel können in den auf der Reise besuchten Hotels Bier und andere alkoholische Getränke gekauft und konsumiert werden. Hier gibt es je nach Reiseland jedoch auch Altersbegrenzungen. Bitte beachten Sie, dass bei Grenzgängen die Einfuhr von Alkohol pro Person meist limitiert ist. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Bestimmungen!
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern der Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen / Gebäuden verboten ist!
Der Konsum von hochprozentigen Getränken und der übermäßige Konsum von Alkohol im Bus ist nicht erwünscht und könnte zu einer Sicherheitsbeeinträchtigung führen. Einem entsprechenden Hinweis vom Fahr- und Begleitpersonal ist Folge zu leisten!
Sehr geehrter Reisegast,
die allgemeinen Hinweise beziehen sich auf alle GROSS-Reisen. Alle GROSS-Katalog- und Sonderreisen sind als Gruppenreisen konzipiert. Damit Sie umfassend über die GROSS-Reisen und enthaltenen Leistungen informiert sind, bitten wir Sie, die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zu beachten.
Mindestteilnehmerzahl
Wir haben bei allen GROSS-Reisen die Mindestteilnehmerzahl auf 20 Personen festgelegt (Abweichungen haben wir bei der jeweiligen Reise vermerkt!). Die definitive Entscheidung für eine Absage teilen wir Ihnen je nach Reisedauer spätestens zur in den allgemeinen Reisebedingungen unter Punkt 13.3 angegebenen Frist mit. Bei Tagesfahrten spätestens 2 Tage vor dem Fahrttermin.
Programmänderungen
Leider kann es vorkommen, dass es aufgrund ungeplanter Ereignisse oder ungünstigen Witterungsbedingungen zu Änderungen im Programmablauf kommt. Insbesondere bei Reisen in Verbindung mit Schiffsfahrten kann es daher zu Programmänderungen kommen. Niedrigwasser bzw. Hochwasser, Wartezeiten an Schleusen, Gezeiten sowie sonstige navigatorische Umstände können Änderungen oder Reduzierungen des Programms erforderlich machen. Eventuell werden Teilstrecken mit dem Bus zurückgelegt oder entfallen ganz, unter Umständen werden der Umstieg auf ein anderes Schiff oder Hotelübernachtungen notwendig. Diese Entscheidungen müssen kurzfristig vom Kapitän, Veranstalter, Hafenbehörden oder Reiseleiter getroffen werden. Außerdem ist es möglich, dass an derselben Anlegestelle oder bei Veranstaltungen auf dem Fluss zwei oder mehrere Schiffe ihren Liegeplatz nebeneinander zugewiesen bekommen. In diesem Fall kann die freie Sicht aus den Fenstern des Schiffes oder an Deck eingeschränkt oder versperrt sein.
Sicher ist sicher - Versicherungsschutz
Bei allen unseren Bus-Mehrtagesreisen aus dem GROSS-Programm ist eine Reisegepäckversicherung bis € 1.000,- nach Maßgabe der AVB-Reisegepäck enthalten. Ihre bereits bei uns geleisteten Zahlungen sind über eine gesonderte Insolvenzversicherung abgesichert. Generell empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung mit umfangreichem Reiseschutz sowie Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Versicherungsangebote erhalten Sie in unserem Reisebüro.
Reisebedingungen
Für alle Mehrtagesreisen gelten unsere allgemeinen Reisebedingungen. Für Tagefahrten gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie in den entsprechenden Katalogen, im Internet, unseren Reisebüros und Ihrer Bestätigung.
Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung und basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen der Leistungsträger. Notwendige Preiserhöhungen oder Preissenkungen sind in den allgemeinen Reisebedingungen unter Punkt 7 geregelt. Über die Preisänderungen werden wir Sie umgehend informieren beziehungsweise Sie vor einer Buchung darauf hinweisen.
Reiseverlauf und Reiseroute
Den Reiseverlauf und die geplante Reiseroute finden Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung. Sofern vor Reisebeginn Änderungen bekannt sind, werden Sie umgehend informiert. Sollten während der Reise Programmänderungen notwendig werden, werden Sie schnellstmöglich darüber in Kenntnis gesetzt.
Fotos & Filmaufnahmen
Bei vielen unserer Reisen und Aktionen werden von unseren Fahrern, Reiseleitern oder anderen Mitarbeitern Fotos oder Filmaufnahmen von der Reise und den Kunden gemacht. Diese könnten auf unserer Facebook- und Internetseite, in unserer geschlossenen Bilddatenbank, in unseren Katalogen oder bei Leserreisen in der Zeitung erscheinen. Sollten Sie nicht abgelichtet werden wollen, geben Sie uns bitte zu Beginn der Reise einen Hinweis. Die Aufnahme von Gruppenbildern wird vorab angekündigt, so dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie mit auf das Foto oder den Film möchten.
Reisepapiere
Der Hinweis auf die erforderlichen Reisepapiere der jeweiligen Reise bezieht sich auf Staatsbürger der Europäischen Union. Mitreisende anderer Nationalitäten sind für die Prüfung der Einreisebestimmungen und gegebenenfalls für die Besorgung von entsprechenden Einreisepapieren, Visa etc. selbst verantwortlich und müssen die Kosten selbst tragen. Visakosten sind generell nicht eingeschlossen!
Sprache
Alle unsere Reisen sind auf deutschsprachige Reisegäste ausgelegt. Reiseleitungen und Führungen können in Ausnahmefällen bzw. durch den Ausfall der vorgesehenen, deutschsprachigen Reiseleitung in Englisch oder der Landessprache erfolgen. Wenn irgend möglich, versuchen wir in diesem Fall eine Übersetzung zu organisieren.
Eintrittsgelder, Eintrittskarten und Tickets
Bei allen unseren Rundreisen sind die Besichtigungen und Führungen einschließlich Führungsgebühren laut Angabe im Reiseprogramm im Preis eingeschlossen. Nicht eingeschlossen sind jedoch alle eventuell anfallenden Eintrittsgelder, falls nicht besonders erwähnt, die Sie selbst oder die unsere Reiseleiter jeweils zum günstigsten Tarif vor Ort individuell lösen (Senioren, Rentner, Studenten, Schüler und Behinderte genießen oft Ermäßigungen oder sogar freien Eintritt).
Vorab zu buchende Eintrittskarten und Tickets müssen mit Buchung voll bezahlt werden. Im Stornofall sind diese nicht erstattbar, außer diese können ganz oder gegen Gebühren zurückgegeben oder anderweitig verkauft werden.
Zusatzleistungen außerhalb des Programms
Über das ausgeschriebene Programm hinausgehende Leistungen sind nicht Bestandteil der Reise. In diesem Fall gelten die Reise- bzw. Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Die Friedrich Gross OHG ist für solche Leistungen nicht verantwortlich oder haftbar zu machen.
Anspruch und Schwierigkeitsgrad
Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, sofern ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist. Unseren Fahrern und Reisebegleitern ist es nur bedingt erlaubt, Hilfestellungen zu leisten. Sollte kein Gepäckservice in den Reiseleistungen mit aufgeführt sein, müssen Sie Ihr Gepäck im Hotel selbst auf das Zimmer und wieder zum Bus bringen. Bei Flug- und Schiffsreisen müssen Sie Ihr Gepäck auch aus Sicherheitsgründen stets selbst vom Bus bis zu den entsprechenden Kontroll- und Aufgabestellen bringen und abgeben. Unsere Gäste müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein und reisen auf eigene Verantwortung. Ferner finden Sie bei allen Mehrtagesreisen einen groben Hinweis auf den allgemeinen Anspruch und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Reise. Einzelne Programmpunkte können hiervon durch die Gegebenheiten vor Ort abweichen. Eine entsprechende Anspruchsübersicht finden Sie nachstehend.
• LEICHT: Die Reise ist im Gesamten gut und einfach zu bewältigen. Die An- und Abreise sowie die eingeschlossenen Programmpunkte wie Stadtbesichtigungen und Rundfahrten finden überwiegend mit dem Bus statt. Es können kurze Wege vom Hotel zum Bus oder zu Programmpunkten vorkommen.
•• MODERAT: … zusätzlich zu „Leicht“ wird eine gewisse Grundfitness vorausgesetzt, da im Programmablauf auch längere Rundgänge zu Fuß zu bewältigen sein können. Diese können auch Treppen, unbefestigte Wege, leichte Steigungen beinhalten. Mehrfaches Ein- und Aussteigen am Bus und der Wechsel auf andere Verkehrsmittel könnten notwendig sein.
••• ANSPRUCHSVOLL: … zusätzlich zu „Moderat“ erfordert die Reise eine gute Kondition, da auch längere Tagesetappen und Flugverbindungen (manchmal längere Wege und Wartezeiten am Flughafen), kleine Wanderungen, Besichtigungen in der freien Natur, auch unter winterlichen Bedingungen, im Programm vorkommen können. Informationen über eventuell nötige Kleidung und Ausrüstung erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn von uns.
•••• AKTIV: … zusätzlich zu „Anspruchsvoll“ können Programmpunkte wie längere Wanderungen, Fahrradtouren oder andere ähnliche Aktivitäten im Programm vorkommen.
Die Einordnung der Reisen basiert auf den uns angegebenen Informationen der Leistungsträger/Vertragspartner. Sie wurden von uns mit bestem Wissen und Gewissen zugeordnet. Sollten die Gegebenheiten vor Ort davon stark abweichen, liegt die Verantwortung beim jeweiligen Leistungsträger/Vertragspartner.
Bitte beachten Sie, dass bei winterlichen und extremen Wetterverhältnissen die örtlichen Begebenheiten schwieriger zu bewältigen sein können.
Die Teilnahme an den Programmpunkten ist generell freiwillig. Sollten einzelne Programmpunkte für den Mitreisenden nicht zu bewältigen sein, können diese vom Mitreisenden ausgelassen werden. Eine Entschädigung hierfür ist nicht möglich. Die Nichtteilnahme an eingeschlossenen Programmpunkten muss mit dem Verantwortlichen vor Ort abgestimmt werden, damit es zu keinen Beeinträchtigungen des Reiseverlaufs oder Verzögerungen kommt. Die zu überbrückende Zeit muss in Eigenregie verbracht werden. Ein Verbleiben im Bus ohne Fahrer ist nicht möglich. Auch stimmen Ausstieg und Wiedereinstieg nicht immer überein.
Unsere Ausflüge vor Ort werden entweder durch die GROSS-Reiseleitung durchgeführt oder von örtlichen Agenturen. Bitte beachten Sie, dass der Standard von Restaurants und ggf. Bussen nicht überall den deutschen Maßstäben entspricht! Änderungen von Ablauf und Preis sind jederzeit vorbehalten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise unter dem Punkt Sprachen!
Wir empfehlen Ihnen fakultative Ausflüge im Vorfeld zu buchen, da diese vor Ort ausgebucht sein könnten!
Bei Ausflügen, die außerhalb des Programmablaufs beispielsweise durch örtliche Reiseleiter oder Agenturen angeboten werden, liegt die Verantwortung für die Leistung ausschließlich beim jeweiligen Leistungsträger. Eine Haftung durch GROSS REISEN, Friedrich Gross OHG, Heilbronn, ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Überprüfen Sie bitte, soweit Sie eine Auslandsreise gebucht haben, Ihre persönlichen Reisepapiere (Personalausweis / Reisepass) auf Gültigkeit mindestens bis zur Beendigung der Reise bzw. bis 6 Monate über das Reiseende hinaus. Prüfen Sie bitte auch, ob bei Ihrer Reisen ein Visum erforderlich ist. Beachten Sie bitte, dass jeder Reisegast für die Erfüllung der Einreisevorschriften selbst verantwortlich ist. Alle Angaben über die Reisepapiere in unserem Reiseprogramm beziehen sich auf Staatsbürger der Europäischen Union. Visakosten sind generell nicht eingeschlossen.
Für andere Staatsangehörige gelten eventuell andere Einreiseregelungen, die wir Ihnen bei Anfrage gerne nennen!
Achten Sie auch darauf, dass Ihre Ausweispapiere im Handgepäck verstaut sind!
Parallel empfehlen wir Ihnen, evtl. eine Kopie Ihres Ausweises und Ihrer Kreditkarte im Koffer mitzuführen, falls Ihnen das Handgepäck abhanden kommt. Eine Neubeschaff ung wäre hierdurch einfacher!
Für den Notfall kann auch die Mitnahme Ihres Führerscheins nützlich sein.
Das Durchschnittsalter unserer Reisebusse liegt bei 3 Jahren. Alle unsere Reisebusse werden von uns ab Werk neu gekauft. Auf dem ersten Lack steht immer „GROSS Heilbronn“. Wir fahren Reisebusse der renommierten deutschen Hersteller SETRA und MERCEDES BENZ. Alle Reisebusse verfügen an jedem Sitzplatz über einen Beckengurt.
Wir wollen Ihnen im Reiseverkehr „Klasse statt Masse“ bieten und setzen bei unseren Programmfahrten nur noch überschaubare Eindecker-Reisebusse mit direktem Blickkontakt zum Reiseleiter und Busfahrer ein. In unserem Reiseprogramm finden Sie keine Nachtfahrten. Medizinisch ist eindeutig erwiesen: Der Mensch braucht gesunden Schlaf! Aber der Körper und die Wirbelsäule haben nur dann die Möglichkeit sich zu erholen und zu regenerieren, wenn sie flach liegen. Dies betrifft Sie als unseren Fahrgast - wie auch besonders unsere Busfahrer! Deshalb reisen Sie mit uns bei Tag durch abwechslungsreiche Landschaften und verbringen die Nacht nach Ihrer Tagesetappe erholsam bei einem „richtigen“ Schlaf im Bett.
Wir haben nur Reisebusse der 4- und 5-Sterne Kategorie nach dem Gütezeichen Buskomfort. Diese sind mit ASR (Anti Schlupf-Regelung), ESP ( Elektronisches-Stabilitäts-Programm), ABS (Anti-Blockier-System), FDR (Fahr-Dynamik Regelung), EBS (Elektronisch geregeltes Brems-System), Fahrsicherheitszelle, einer zusätzlichen verschleißfreien Retarder-Bremse und anderen aktiven und passiven Sicherheitssystemen ausgestattet. In der neuesten Busgeneration TopClass 500 von SETRA sind zusätzlich Parkassistent, Rückfahrkamera und Abstandsregeltempomat eingebaut.
Unsere Busse sind alle mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet und werden automatisch bei 100 km/h Autobahngeschwindigkeit abgeregelt. Unsere Fahrer sind angewiesen, ihre Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation anzupassen - Sicherheit geht vor!
Unser gesamter Fuhrpark wird regelmäßig nach den gesetzlichen Bestimmungen durch unsere Tochterfirma BUS LKW Service GROSS mit ihren 4 Meistern und 8 ausgebildeten Kfz-Mechanikern auf den Prüfstand gestellt, gewartet und repariert. Unser BUS LKW Service GROSS ist offizielle Vertragswerkstatt für SETRA- und MERCEDES-BENZ Omnibusse in der Region Heilbronn. Hier werden alle gesetzlichen Untersuchungen, wie z.B. TÜV (jährliche Hauptuntersuchung), AU ( Abgas- Untersuchung), SP (3-monatliche Sicherheits-Prüfung) und zusätzliche Monatschecks für alle GROSS-Busse und Busse einiger anderer Bustouristik-Unternehmen aus der Region durchgeführt.
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten ist bei uns oberstes Gebot! Laut Gesetzgeber muss alle 4½ Stunden eine mindestens 45-minütige Pause eingelegt werden. Bei uns wird diese Pause bereits nach kürzerer Fahrzeit eingelegt. Der Fahrer darf in seiner täglichen Einsatzzeit maximal 10 Stunden hinter dem Steuer sitzen. Wird diese Maximallenkzeit bei einer Reise überschritten, so wird von uns ein zusätzlicher Fahrer eingesetzt.
Alle unsere Reisebusfahrer sind fest angestellt und haben langjährige Erfahrung im Umgang mit unseren Reisegästen. Fahrerschulung ist bei uns selbstverständlich. Bereits über 80 unserer Fahrer haben nach mindestens 5-jähriger Tätigkeit in unserem Unternehmen die begehrte Auszeichnung „Sicher & Unfallfrei“ des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) und der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) erhalten, die nach strengen Kriterien vergeben wird. Zudem müssen sich alle Fahrer den gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen.
Als Gründungsmitglied und Mitglied im Vorstand des Verband Württemberg-Badischer Omnibusunternehmer (WBO) sowie als Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) bürgen wir als über 90-jähriges Unternehmen in der vierten Familiengeneration für Sicherheitsbewusstsein und Reisequalität.
Bei allen Reisen legen wir unterwegs der Tageszeit entsprechend Pausen ein (auch wichtig für die Raucher, da im Bus striktes Rauchverbot gilt), in denen Sie in bewährten gastronomischen Betrieben Mahlzeiten einnehmen können. Zusätzlich führen wir in unseren Omnibussen Getränke bewährter Markenfabrikate zu günstigen Preisen „für den Durst unterwegs“ mit. Die Anzahl und Länge, sowie die Örtlichkeit der Pausen wird durch den Fahrer bestimmt, da dieser sich an die gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten halten muss.
Bitte geben Sie Unverträglichkeiten und Diätwünsche bei Buchung oder spätestens 14 Tage vor Reiseantritt an! Wir werden Ihre Angaben an die Hotels und andere Leistungsträger weitergeben. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte vor Ort an den Busfahrer oder an den Reiseleiter! Für die servierten Gerichte ist der jeweilige Leistungsträger verantwortlich.
Bei Auslandsreisen kann an der Grenze oder im Flugzeug das Ausfüllen von Einreiseformularen erforderlich sein. Bitte lesen Sie diese genau durch, befolgen Sie die Anweisungen und geben Sie ggf. Angaben mit Bedacht, damit es keine Komplikationen gibt!
Bei allen unseren Rundreisen sind die Besichtigungen und Führungen einschließlich Führungsgebühren laut Reiseausschreibung im Preis eingeschlossen. Nicht eingeschlossen sind jedoch alle eventuell anfallenden Eintrittsgelder, falls nicht besonders erwähnt, die Sie selbst oder die unser Reiseleiter jeweils zum günstigsten Tarif vor Ort individuell lösen. Senioren, Studenten, Schüler und Behinderte genießen oft sehr hohe Ermäßigungen oder sogar freien Eintritt. Damit ist jedem Teilnehmer der für ihn günstigste Eintrittspreis garantiert. Für die in Anspruchnahme von Vergünstigungen müssen Sie die entsprechenden Aus- bzw. Nachweise mit sich führen, da diese auf Verlangen vorgezeigt werden müssen.
Sollten in den Reiseleistungen Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Besichtigungen eingeschlossen sein, erhalten Sie diese von Ihrem Reiseleiter / Busfahrer. Bei zusätzlich gebuchten Eintrittskarten können Ihnen diese entweder vom Reiseleiter / Busfahrer ausgehändigt werden, sofern die Eintrittskarten vom Leistungsträger vorab zugeschickt wurden, oder Sie erhalten diese gegen eine Reservierungsbestätigung an der Kasse. Meist sind zusätzlich gebuchte Eintrittskarten sofort in voller Höhe zu bezahlen.
Für die Zuweisung von Sitz-/Stehplätzen, Eintrittszeiten etc. ist ausschließlich der Leistungsträger verantwortlich, weshalb GROSS REISEN nur bedingt Einfluss auf die Vergabe nehmen kann.
Wir möchten Sie bitten, sich bei individuell gebuchten Eintrittskarten rechtzeitig vor Beginn am Veranstaltungsort einzufinden!
In nahezu allen europäischen Ländern passt der Euro-Stecker (schmaler Stecker). Auch der Schuko-Stecker ist in Europa weit verbreitet, in manchen Ländern ist jedoch ein Adapter erforderlich. In Irland, Großbritannien, Malta und Zypern benötigen Sie einen Zwischenstecker/Adapter. Entsprechende Adapter erhalten Sie in Elektrogeschäften.
Beachten Sie bitte auch die Netzspannung in den auf der Reise besuchten Ländern!
Einige unserer Busse verfügen über USB-Anschlüsse, die das Laden vieler mobiler Geräte mit USB-Anschluss ermöglichen.
In den von uns gebuchten Hotels ist in der Regel ein Föhn vorhanden, jedoch gibt es hierfür keine Garantie. Manchmal sind diese auch nicht sehr leistungsstark. Sollten Sie einen starken Föhn benötigen, empfehlen wir Ihnen die Mitnahme eines Reiseföhns, bei dem auch die Spannung umgestellt werden kann. Bügeleisen und Lockenstäbe sind oftmals, insbesondere auf Schiffen, verboten!
Sie planen den Besuch eines kulturellen Events, Sie suchen eine tolle Restaurantempfehlung für einen besonderen Anlass, oder Sie freuen sich auf die Erfüllung Ihres speziellen Wunsches in Ihrer Traumstadt? Die GROSS-Städteexperten und unsere Agenturen vor Ort lassen Ihre Wünsche wahr werden! Kontaktieren Sie uns gleich bei der Buchung oder bis ca. 7 Tage vor der Reise, und wir helfen Ihnen gerne weiter! In manchen Fällen müssen die zusätzlich gebuchten Leistungen sofort in voller Höhe bezahlt werden.
Erfolgt Ihre Anreise mit dem Flugzeug, erhalten Sie von uns vorab nur einen Reiseplan. Da es heutzutage nur noch elektronische Tickets gibt, bekommen Sie keinen Papierflugschein mehr ausgehändigt. Sie zeigen am Check-In Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass nur den Reiseplan aus Ihren Unterlagen. Der Check-In Mitarbeiter händigt Ihren dann Ihre Bordkarte aus. Sofern möglich, übernehmen wir den Check-In bereits am Vortag für Sie und händigen Ihnen Ihre Bordkarte vorab aus. Sollten Sie nicht mit der Gruppe direkt ab Talheim oder Heilbronn zum Flughafen fahren, bitten wir Sie, sich rechtzeitig, spätestens 2 Stunden vor Abflug, am Check-In-Schalter einzufinden! Sollte bei der genutzten Fluglinie nur ein Automaten-Check-In möglich sein, empfehlen wir Ihnen, sich im Zweifelsfall an das Betreuungspersonal der Fluglinie zu wenden. Informationen zu Sitzplatzreservierungen sowie anmeldepflichtigem Sondergepäck erhalten Sie gerne auf Nachfrage.
Bitte rechnen Sie auch genügend Zeit für die Sicherheitskontrollen ein. Informationen über im Handgepäck verbotene Gegenstände erhalten Sie in unseren Reisebüros. Ausweise für künstliche Gelenke und Medikamente sind mitzuführen!
Ferner empfehlen wir Ihnen, sich am Flughafen nach den Sicherheitskontrollen nochmals über Ihr Abflugsgate und die Abflugszeit zu informieren, da sich kurzfristig immer Änderungen ergeben können. Finden Sie sich bitte rechtzeitig zum Boarding am Gate ein! Die Wege dorthin können mitunter lang sein.
Sollten Sie spezielle Sitzplatzwünsche für den Flug haben, oder eine Betreuung am Flughafen benötigen, bitten wir Sie, uns dies frühstmöglich mitzuteilen! Wir werden die Informationen gerne an die Leistungsträger weitergeben. Eine verbindliche Zusage ist generell nicht möglich, da die Umsetzung dem Leistungsträger obliegt und GROSS REISEN hiefür keine Haftung übernimmt.
Bei vielen unserer Reisen werden von unseren Fahrern, Reiseleitern oder anderen Mitarbeitern Fotos oder Filmaufnahmen von der Reise und den Kunden gemacht. Diese könnten auf unserer Facebook- und Internetseite, in unserer geschlossenen Bilddatenbank, in unseren Katalogen oder bei Leserreisen in der Zeitung erscheinen. Sollten Sie nicht abgelichtet werden wollen, geben Sie uns bitte zu Beginn der Reise einen Hinweis. Die Aufnahme von Gruppenbildern wird vorab angekündigt, so dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie mit auf das Foto oder den Film möchten.
Sie sollten unbedingt ausreichend Film- und Fotomaterial / Speichermedien von zu Hause mitbringen, da diese vor Ort oftmals unverhältnismäßig teurer und schwer zu finden sind.
Erfahrungsgemäß benötigt man besonders in der Natur wesentlich mehr Material als gedacht.
Machen Sie sich bei neuen Geräten bitte auch schon im Vorfeld mit der Technik vertraut, damit Sie auch alle Motive tatsächlich „im Kasten haben“ und von den Erinnerungen zehren können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in den meisten Ländern das Fotografieren von militärischen und polizeilichen Gebäuden, Grenzanlagen, an religiösen Stätten, in Museen etc. nicht erlaubt ist!
Sollten Sie in Personen ein tolles Fotomotiv erkennen, so bitten wir Sie, zu fragen, ob Sie ein Foto machen dürfen! Beachten Sie das Recht am eigenen Bild. Für manche Völker ist dies auch eine Glaubensfrage.
Für genaue Beobachtungen in der Natur empfehlen wir Ihnen, ein Fernglas mitzunehmen! Manchmal ist nachts auch eine Taschenlampe hilfreich, um den richtigen Weg zu finden.
Haben Sie etwas in einem unserer Busse vergessen?
Fundsachen können in unserem Bus-Betriebshof in Talheim erfragt und abgeholt werden.
Ansprechpartner:
Adina Samija
Tel.: 07133-9898 0
Email: adina.samija@gross-reisen.de
Eingabe Navigationsgerät:
74388 Talheim, Nussbäumle 2 bzw. Heilbronner Strasse 14
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sie haben Geburtstag und feiern diesen zusammen mit mindestens 5 anderen Gästen während einer GROSS-Tagesfahrt? Dann haben Sie als Geburtstagskind freie Fahrt! Einfach bei der Buchung angeben und am Abreisetag ein Ausweisdokument mitbringen- übrigens zählt dies auch bei Kindergeburtstagen – im Legoland oder im Europapark hat das Geburtstagskind dann sogar freien Eintritt!
Denken Sie bei Ihrer Auslandsreise rechtzeitig vor der Abreise an Ihr „Taschengeld“ in Landeswährung, besonders bei Anreisen an Wochenenden, wenn die Banken vor Ort geschlossen sind. Im Ausland besteht meist die Möglichkeit mit der EC-Karte Geld abzuheben, sofern diese für den Einsatz im Ausland freigeschaltet ist. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Bank! So können Sie mit geringen Gebühren und einem, im Vergleich zum Bargeldwechsel, günstigen Wechselkurs Geld abheben.
Informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt über den aktuellen Wechselkurs, sodass Sie vor Ort einen Vergleich ziehen können.
Ein weiteres, sehr sicheres und praktisches Zahlungsmittel sind Kreditkarten wie MASTERCARD, VISA, AMERICAN EXPRESS etc. Hiermit können Sie im Ausland in den meisten Geschäften und Hotels bezahlen, erhalten einen günstigen Wechselkurs und haben im Verhältnis günstige Gebühren. Je nach Kreditkarte kann mit diesen auch Geld am Geldautomaten abgehoben werden. Beachten Sie jedoch, dass hier die Gebühren recht hoch sein können. Manche Kreditkarteninstitute bieten heute aber auch eine günstige Geldabhebung am Automaten als Dienstleistung an. Informieren Sie sich hierzu bitte genau bei Ihrer Bank!
Sicher, aber recht umständlich ist der Einsatz von Reiseschecks. Die Reiseschecks sind versichert, werden jedoch nicht überall akzeptiert. Teilweise werden beim Einlösen Gebühren erhoben, und Sie müssen immer Ihren Reisepass/Personalausweis vorzeigen.
Wir empfehlen Ihnen, sich ein Tageslimit für Abhebungen im Ausland einrichten zu lassen, damit im Verlustfall oder bei Diebstahl keine zu großen Beträge abgehoben werden können.
Allgemeiner Sperr-Notruf: 116 116
… in Deutschland gebührenfrei: 116 116 (oder 49 (0)30 4050 4050)
… vom Ausland gebührenpflichtig: 49 116 116 (oder 49 30 4050 4050)
Bitte geben Sie eine körperliche Einschränkung direkt bei Buchung an! Dann kann je nach Reise individuell entschieden werden, ob sich diese Reise mit den entsprechenden Einschränkungen vereinbaren lässt. Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, sofern ein Ein bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist. Unseren Fahrern und Reisebegleitern ist es nur bedingt erlaubt, Hilfestellungen zu leisten. Unsere Gäste müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein und reisen auf eigene Verantwortung. Insbesondere bei Reisen mit Besichtigungsprogramm setzen wir die Fähigkeit voraus, mindestens zwei Kilometer ununterbrochen zügig gehen zu können. Sollte die Reiseleitung Bedenken hinsichtlich der körperlichen Leistungsfähigkeit haben, hat sie das Recht, von der Teilnahme am Programm abzuraten oder sie im Extremfall sogar zu verweigern. In diesem Fall könnte vor Ort ein Treffpunkt ausgemacht werden, an dem Sie wieder zur Gruppe stoßen. Während der Wartezeit bis zum Treffen mit der Gruppe sind Sie eigenverantwortlich unterwegs. Eine Entschädigung für die in einem solchen Fall nicht in Anspruch genommene Leistung ist nicht möglich. Aus Versicherungsgründen können unsere Mitarbeiter vor Ort im Notfall keine Haftung übernehmen, so dass eventuell notwendige Hilfestellungen nur von der verantwortlichen Begleitperson geleistet werden können.
Wir bitten Sie auch, Ihre nötigen Ausweispapiere und Nachweise für Sie und Ihre Begleitperson mitzuführen, um sich gegebenenfalls bei Eintritten oder sonstigen Gelegenheiten ausweisen zu können und eventuelle Vergünstigungen zu erhalten!
Ferner finden Sie in unseren Katalogen bei allen Mehrtagesreisen einen groben Hinweis auf den allgemeinen Anspruch und Schwierigkeitsgrad der Reise. Einzelne Programmpunkte können hiervon durch die Gegebenheiten vor Ort abweichen. Eine entsprechende Anspruchsübersicht finden Sie auf der Folgeseite
Bis zu 16% Preisnachlass und zusätzliche Freiplätze erhalten zusammen hängende Gruppen mit folgender Staffelung:
ab 7-9 Personen 4%
ab 10-15 Personen 8%
ab 16-21 Personen 10%
ab 22-30 Personen 12%
ab 31-40 Pers. 1 Freiplatz* 14%
ab 41-49 Pers. 2 Freiplätze* 16%
Voraussetzung für die Gruppenermäßigung ist eine gemeinsame Buchung und Bezahlung aller Teilnehmer laut unseren Reisebedingungen. Falls Sie eine Abholung außerhalb des Stadtgebietes Heilbronn wünschen, ist dies nach Rücksprache und bei Mehraufwand zum Selbstkostenpreis selbstverständlich möglich. *Freiplätze beziehen sich auf das Gruppenarrangement bei Unterbringung im halben Doppelzimmer. Auf Eintrittskarten und Zusatzleistungen wird kein Nachlass gewährt.
Grundsätzlich sollte in Ihr Handgepäck alles, was Sie den Tag über benötigen, wie Ausweispapiere, Geldbeutel, Sonnenschutz, ggf. Brillen, dringende Medikamente, Pflaster etc. Bei Flugreisen und Schiff s-/Fährreisen empfehlen wir Ihnen, sich auch eine Garnitur Unterwäsche zum Wechseln mitzunehmen, sollte Ihr Gepäck kurzfristig abhanden kommen.
Bei Flugreisen müssen die aktuellen Handgepäcksbestimmungen der genutzten Fluglinien beachtet werden. Hier unterscheiden sich oft die zulässigen Maße und das Gewicht des Handgepäcks. Wir bitten Sie, sich hierüber rechtzeitig zu informieren! Gerne sind wir Ihnen in unseren Reisebüros behilfl ich. Auch sollten Sie für die Sicherheitskontrollen ggf. Nachweise für die notwendige Einnahme von Medikamenten während des Fluges mit sich führen, beispielsweise für Insulinspritzen, Thrombosespritzen etc. und für künstliche Gelenke, die beim Scannen anschlagen könnten, damit Sie unangenehme Befragungen/Untersuchungen vermeiden. Nicht ins Handgepäck gehören scharfe, spitze Gegenstände, Waffen, Flüssigkeiten und Gels, die über maximal 10 Einheiten à 100 ml = 1 Liter hinausgehen (diese 100 ml-Einheiten müssen in einen Zipperbeutel von maximal 1 Liter passen) und weitere gefährliche/verdächtige Gegenstände. Die aktuelle Aufstellung finden Sie im Internet oder erhalten Sie in unseren Reisebüros.
Die Unterbringung erfolgt, sofern nicht anders angegeben, in den bei der jeweiligen Reise ausgeschriebenen Hotels. In der Reisebeschreibung nennen wir die Landeskategorie der Hotels in Sternen. Sollte der Hotelname vorab noch nicht feststehen, erhalten Sie diesen kurz vor der Abreise mit Ihren Unterlagen.
In seltenen Fällen kann es zu einer Hoteländerung und Unterbringung in einem anderen, gleichwertigen Hotel kommen, über welche wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt informieren werden. Alle Hotelnamen verstehen sich deshalb vorbehaltlich Änderung. Leider sind in manchen Hotels Einzelzimmer trotz Zuschlag kleiner als Doppelzimmer. Wo möglich, versuchen wir, gleichwertige Einzelzimmer zu buchen. Bei Dreibettzimmern handelt es sich meist um Doppelzimmer mit Zustellbett, welches erfahrungsgemäß nicht den Komfort eines herkömmlichen Bettes bietet. Durch das zusätzliche Bett kann das Platzangebot im Zimmer geringer werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Zimmerwünsche, wie z.B. Nichtraucherzimmer, ruhige Lage o. ä. gerne an die Hotels weitergeben, diese aber nicht verbindlich bestätigen können. Auf die Zimmerverteilung vor Ort haben wir keinen Einfluss. Besonders in südlichen Ländern sind die Hotelzimmer nach anderen Maßstäben eingerichtet. Die Heizperiode in vielen Ländern Südeuropas dauert vom 1. Oktober bis 31. März. Dies wird von den Hoteliers oft unabhängig von der Außentemperatur umgesetzt.
Sollten Sie, wider Erwarten, vor Ort Beanstandungen haben, bitten wir Sie, diese umgehend dem Hotel, dem Reiseleiter / Busfahrer oder uns im Reisebüro mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann! Im Nachhinein vorgetragene Reklamationen werden von den Hotels meist nicht akzeptiert, da sie keine Möglichkeit der Behebung hatten!
Obwohl in den meisten europäischen Ländern die Roaming-Gebühren abgeschafft wurden, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter über die Kosten der Auslandstelefonie, der Datenvolumen-Nutzung und für SMS/MMS zu erkundigen, da es hier von den Tarifen her Unterschiede geben kann. Auch sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Handy für das Ausland freigeschaltet ist und wie ggf. eine Guthabenaufladung vom Ausland aus vorzunehmen ist.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Telefonnummern im Speicher mit 49 ..... abzuspeichern, da das Handy die Vorwahl von Deutschland dann automatisch wählt.
Für das Telefonieren vom Festnetz aus gelten jeweils die örtlichen Telefongebühren. Bei einigen Telefonanbietern sind auch Auslands-Telefonkarten erhältlich, mit denen Sie zu günstigen Tarifen vom Ausland aus telefonieren können. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrem Anbieter.
Sollten Sie keinen Auslandstarif für Ihr Mobilfunk-Gerät haben, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig vor Überquerung der Grenze die mobilen Daten abzuschalten, da hier hohe Kosten entstehen können und im Grenzbereich auch schon in Deutschland automatisch das Auslandsnetz ausgewählt werden könnte.
In ländlichen Gebieten kann der Handy-Empfang teilweise eingeschränkt sein. Vorwahl für Deutschland 0049 ... bzw. 49 …
Vor Auslandsreisen empfiehlt es sich immer, den aktuellen Impfstatus zu überprüfen. Im Europäischen Ausland wie im Rest der Welt sollten Sie über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, da dieser auch beim Lebensmittelverzehr oder bei Verletzungen hilfreich sein kann. Bitte erkundigen Sie sich beim Hausarzt oder in der Apotheke über notwendige Imfungen für Ihr gewähltes Reiseland.
Nichts ist unpassender, als im Urlaub krank zu werden. Am schnellsten bekommt man Erkältungen, die oft vom Wechsel zwischen Klimaanlage und hohen Außentemperaturen ausgehen. Achten Sie daher immer darauf, sich in klimatisierten Bereichen etwas Leichtes überzulegen oder den Hals zu schützen.
Sollten Sie während der Reise ernsthaft erkranken, bitten wir Sie den Reiseleiter / Busfahrer oder unser Reisebüro zu informieren, damit wir gegebenenfalls eine Ärztliche Versorgung organisieren können.
Bei Auslandsreisen sollten Sie unbedingt über einen ausreichenden Auslandskrankenschutz verfügen, der einen Krankenrücktransport sobald medizinisch sinnvoll (nicht nur notwendig) beinhaltet. Führen Sie bitte immer Ihren Auslandskrankenversicherungsnachweis mit. Die normale Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung ist nur in Deutschland gültig! Sollten Sie die Reise im schlimmsten Fall nicht mehr fortsetzen können, muss ein Krankenrücktransport organisiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Reisegruppe ihr Programm baldmöglichst fortsetzen muss.
Kinder bis zum 2. Lebensjahr sind kostenlos unsere Gäste, soweit sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen. Kinder zwischen 3 und 11 Jahren erhalten bei allen Busreisen 25% Ermäßigung auf den Reisegrundpreis bei Unterbringung im Zimmer mit zwei Erwachsenen Begleitpersonen. Kinderermäßigungen bei Schiffs- und Flugreisen gewähren wir auf Anfrage!
Auf Wunsch reservieren wir für Sie jederzeit gerne Eintrittskarten für Musicals, Theater- und Opernaufführungen oder weitere kulturelle Veranstaltungen – je nach Verfügbarkeit zum Selbstkostenpreis! Bitte beachten Sie, dass auf Eintrittskarten keine Rabatte oder Ermäßigungen gewährt werden können. Eine kostenlose Rückgabe ist leider nicht möglich.
Unser Unternehmen führt verschiedene Linienverkehre durch. Moderne Fahrzeuge und vor allem gut ausgebildete Omnibusfahrer sorgen für eine sichere und bewährte Beförderung unserer Fahrgäste.
Linie 646 Untergruppenbach - Abstatt - Ilsfeld - Neckarwestheim - Kirchheim/N.
Linie 651 Kirchheim/N. - Neckarwestheim - Landturm - Talheim - Heilbronn
Linie 652 CityBus Lauffen
Bürgerbus Erlenbach
Bürgerbus Flein
Bürgerbus Oedheim
Bürgerbus Gemeinde Talheim
Außerdem fahren wir für verschiedene Kommunen freigestellte Schülerverkehre, Werksverkehre für Firmen, so dass unsere Busse Tag für Tag über 1.000 km zurücklegen und dabei hunderte von Personen befördern.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel.: 07133-9898410
E-Mail: betriebshof@gross-reisen.de
Bitte nehmen Sie Ihre ständigen persönlichen Medikamente in ausreichender Menge mit auf die Reise, da es unter Umständen während der Reise im In- und Ausland schwierig werden könnte, an die passenden Medikamente zu kommen.
Dringende Medikamente gehören grundsätzlich in Ihr Handgepäck, da Sie während des Tages meist von Ihrem großen Gepäck getrennt sind.
Sollten Sie über ein Smartphone verfügen, empfiehlt es sich, ein Foto von der Verpackung Ihrer Medikamente sowie den Inhaltsstoffen zu machen, um im Notfall alternative Produkte zu finden.
Sehr praktisch ist auch die Mitnahme einer kleinen Reiseapotheke, sei es für eine Kurzreise oder eine Fernreise. Vordrucke für eine solche Reiseapotheke erhalten Sie gerne in unseren Reisebüros. Hierzu gehören z.B.: ausreichende Arzneimittel einer laufenden Behandlung, Schmerzmittel, fiebersenkende Medikamente, Reise-Dragées, Durchfall- und Magenmittel, Insektenschutz, Salbe gegen Sonnenbrand und Insektenstiche, Verbandszeug und Pflaster.
Wichtig! Setzen Sie Arzneimittel nie der direkten Sonneneinstrahlung aus, und schützen Sie Ihre Medikamente vor extremer Wärme. Führen Sie immer eine Ersatzbrille mit, besonders wenn Sie Kontaktlinsenträger sind.
Bitte informieren Sie sich vor der Reise rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Wir haben bei allen GROSS-Reisen die Mindestteilnehmerzahl auf 20 Personen festgelegt. Abweichungen sind bei der jeweiligen Reise vermerkt. Die definitive Entscheidung für eine Absage teilen wir Ihnen bei Mehrtagesreisen von mehr als 6 Tagen: 20 Tage und bei 2 bis 6 Tagen: 7 Tage vor Reiseantritt mit. Bei Tagesfahrten informieren wir Sie spätestens zwei Tage vorher. Selbstverständlich werden wir Sie in diesem Fall über Alternativen informieren.
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung und basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen der Leistungsträger. Notwendige Preiserhöhungen oder Preissenkungen sind in den allgemeinen Reisebedingungen geregelt. Über die Preisänderungen werden wir Sie umgehend informieren beziehungsweise Sie vor einer Buchung darauf hinweisen.
Ist etwas auf Ihrer Reise „anders, als Sie es sich vorgestellt haben“, dann teilen Sie dies bitte sofort unserem Reiseleiter / Busfahrer oder der Hotelrezeption mit. Viele Unstimmigkeiten lassen sich bereits vor Ort leicht und schnell beheben.
Bitte beachten Sie, dass es sehr schwierig für uns ist, Beanstandungen, die uns nach Reiseablauf erreichen, mit den Leistungsträgern zu regeln. Bei der Beurteilung der erbrachten Leistungen bitten wir Sie, objektive Maßstäbe anzulegen.
Alle unsere Busse sind Nichtraucherbusse. Bei sämtlichen Reisen legen wir unterwegs der Tageszeit entsprechend Pausen ein.
Bitte beachten Sie, dass mittlerweile in vielen Ländern das Rauchen an öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Restaurants untersagt ist. Hier können ggf. auch Bußgelder verhängt werden.
Sie erreichen unseren 24h-GROSS-Notfallservice unter: 49 7131 1509950
Bitte nutzen Sie diesen Notfallservice jedoch nur in wirklich schwerwiegenden Notfällen, welche außerhalb der regulären Öffnungszeiten einen akuten Handlungsbedarf erfordern.
Teilen Sie uns bei einem Notfallanruf unbedingt Ihre Telefonnummer mit, unter der Sie zu erreichen sind - bestenfalls Ihre Handynummer!
Wir empfehlen Ihnen auch, sich die offizielle Notrufnummer Ihres Reiselandes zu notieren!
Bei unserer Abfahrtsstelle am Bus-Betriebshof in Talheim stehen unseren Kunden ca. 160 kostenlose PKW-Parkplätze zur Verfügung. Ihr PKW steht während der Reise sicher und der Zustieg in den GROSS-Bus an unserem Kundenterminal mit WC verläuft bequem und ohne Umwege. Die Abfahrtszeiten für Talheim und Heilbronn finden Sie im jeweiligen Reiseverlauf. Bitte geben Sie uns bereits bei der Buchung Ihren Zustiegsort an.
GROSS-Preise sind ehrliche Preise! Bei allen unseren Reisen können Sie auf einen Blick erkennen, welche Leistungen im Reisepreis enthalten sind. Damit der Preis stimmt, sparen wir dort, wo es sinnvoll ist. Nach einer Buchung erhalten Sie zum Beispiel nur einmal Post von uns. Den Reiseverlauf einschließlich Abfahrtszeiten finden Sie bereits ausführlich in diesem Programm.
Was erschien in der Zeitung? Egal ob Reiseanzeigen, Leserreisen oder Pressemitteilung - an dieser Stelle werden Sie wöchentlich über "GROSS in der Zeitung" informiert!
Bei der Tageseinteilung haben wir uns bemüht, die Öffnungszeiten aller Sehenswürdigkeiten zu berücksichtigen. Leider kann es vorkommen, dass es aufgrund ungeplanter Ereignisse wie z.B. Wetterlage, geänderter Öffnungszeiten, der Vorgabe der örtlichen Reiseleitung oder Ähnlichem zu Änderungen im Programmablauf kommt.
Insbesondere bei Reisen in Verbindung mit Schiffsfahrten kann es durch Niedrig- bzw. Hochwasser, Wartezeiten an Schleusen, Gezeiten sowie sonstige navigatorische Umstände zu Programmänderungen oder Reduzierungen des Programms kommen. Eventuell werden Teilstrecken mit dem Bus zurückgelegt oder entfallen ganz, unter Umständen sind der Umstieg auf ein anderes Schiff oder Hotelübernachtungen notwendig. Diese Entscheidungen müssen kurzfristig von Kapitän, Veranstalter, Hafenbehörden oder Reiseleiter getroffen werden. Außerdem kann aufgrund von mehreren nebeneinander liegenden Schiffen an der Anlegestelle die freie Sicht aus den Fenstern oder an Deck eingeschränkt sein.
Wie überall im Leben hat Qualität auch ihren Preis. Sollte unser Preis einmal den einen oder anderen Euro höher sein, wissen Sie, dass dieser sinnvoll in Ihre Sicherheit während der Busfahrt investiert wurde. Zudem legen wir stets Wert auf möglichst zentrale Hotels in den Städten und sowohl hochwertige als auch zuverlässige Partner. Wenn Sie daher unser Angebot mit anderen vergleichen, sehen Sie bitte auch was hinter einem Preis steckt. Die Freude über einen niedrigen Preis währt schließlich kürzer als der Ärger über eine schlechte Leistung!
Allgemeine Reisebedingungen für ab dem 01.07.2018 abgeschlossene Reiseverträge
Sehr geehrte Reisegäste,
die folgenden Reisebedingungen gelten für die Buchung von Pauschalreisen des Veranstalters GROSS REISEN,
Friedrich Gross OHG. Soweit Reisen anderer Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung oder/und der
Reisebestätigung genannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters, die wir Ihnen
vor einer Buchung selbstverständlich zur Verfügung stellen. Für diese vermittelten Reisen haftet die Friedrich Gross
OHG nicht als Reiseveranstalter.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS, WhatsApp, Fax oder andere elektronische Mittel erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühes-tens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reise-unterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistung-en durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nach-zuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen
STORNOSTAFFEL 1 - bei Busreisen:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 15 %
bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 %
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 85 % des Gesamtpreises an.
STORNOSTAFFEL 2 - bei Flugreisen und Flug-Bus-Kombinationen:
bis 61 Tage vor Reisebeginn 25 %
bis 30 Tage vor Reisebeginn 35 %
bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn 70 %
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 95 % des Gesamtpreises an.
STORNOSTAFFEL 3 - bei Schiffsreisen, Bus-Schiff-Kombinationen, Bus-Schiff-Flug-Kombinationen:
bis 50 Tage vor Reisebeginn 25 %
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 24 Tage vor Reisebeginn 40 %
bis 17 Tage vor Reisebeginn 60 %
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 95 % des Gesamtpreises an.
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Be-stimmungen dem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendung-en und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschal-reise weniger Personen als die im Vertrag angege-bene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage und bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage – jeweils vor Reisebeginn.
13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbar-ten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.
15.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Unser Unternehmen, Friedrich Gross OHG, Weinsberger Straße 43, 74072 Heilbronn nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
Reiseveranstalter:
GROSS REISEN Friedrich Gross OHG
Weinsberger Straße 43
74072 Heilbronn
Telefon: 07131-15090
Fax: 07131-1509955
Email: info@gross-reisen.de
Internet: www.gross-reisen.de
Reisevermittler:
Wie Reiseveranstalter
Kontaktadresse für Beistand & Mängelanzeige:
Wie Reiseveranstalter
Kundengeldabsicherer:
tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg
Tel.: 040-244 288 0
E-Mail: service@tourvers.de
Stand: 01.07.2018
Quelle: RDA
Basierend auf den Reisebedingungen nach ©Prof. Dr. Harald Bartl.
Zusammen mit diesen Unterlagen erhalten Sie Ihre GROSS-Kofferanhänger, die Sie bitte vollständig ausgefüllt an Ihrem Reisegepäck, das im Kofferraum verstaut wird, anbringen. Pro Person ist die Mitnahme eines Koffers zuzüglich eines Handgepäckstücks im Omnibus vorgesehen. Wir empfehlen, die Koffer farbig zu markieren, z.B. mit einem Kofferband. Für liegengebliebene Gegenstände übernehmen wir keine Gewähr. Wir bewahren diese in unserem Fundbüro in unserem Betriebshof in Talheim auf.
Ihr Reisegepäck sollte abschließbar sein (am besten mit einem TSA-Schloss, das vom Zoll ohne Beschädigung geöffnet werden kann), da es beim Transport in Hotels, am Flughafen oder auf dem Schiff nicht immer unter Ihrer Aufsicht ist.
Beachten Sie bitte, dass die Freigepäckgrenze für eingeschlossene Freigepäck bei Flügen meist nur 20 kg pro Person beträgt.
Bei Kreuzfahrten sollten Sie zusätzlich zum GROSS-Kofferanhänger noch den Anhänger des Kreuzfahrtveranstalters mit der Kabinennummer an allen Gepäckstücken anbringen, damit diese auf dem Schiff nicht verloren gehen.
Viele unserer Reisen werden durch GROSS-Reiseleiter betreut. Sie werden Ihnen nicht nur die Sehenswürdigkeiten vorstellen, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Epochen und Kulturen, Landschaft und Kunst, Menschen und Lebensgewohnheiten näher bringen. Kurzum: Sie werden für Sie Brücken bauen zwischen Damals und Heute. Bei anderen Reisen erwartet Sie ein qualifizierter, örtlicher Reiseleiter an Ihrem Reiseziel. Dieser betreut unsere Gäste oft schon seit vielen Jahren und freut sich, seine Heimatstadt und -region hautnah und lebendig zu beschreiben. Gleichzeitig gibt er Ihnen Tipps für Ihren Aufenthalt vor Ort.
Nichts ist schöner als ein Reiseziel bei besten Wetterverhältnissen zu bereisen. Jedoch können Sie auch mal schlechtere Wetterbedingungen an den Zielregionen vorfinden. Doch wie sagt man so schön "Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur falsche Kleidung!"
Damit Sie sich gut zu Ihre bevorstehende GROSS-Reise einkleiden können und nicht unangenehm am Zielort überrascht werden, empfehlen wir Ihnen einen kurzen Blick auf den Wetterdienst von wetter.de
Bei manchen unserer Reisen übernachten Sie auf Fährschiff en in der gebuchten Kabinenkategorie. Auf die Vergabe und Lage der Kabinen haben wir leider keinen Einfl uss. Wir empfehlen Ihnen, für diese einzelnen Nächte ein kleines, gesondertes Gepäck mitzunehmen, damit Sie in der Kabine nicht den großen Koff er auspacken müssen beziehungsweise diesen im Bus lassen können.
Bei mehrtägigen Schiff sreisen im Rahmen einer Bus-Rundreise wird das Gepäck immer aus dem Bus mit in die Kabine genommen. Sollten Sie wissen, dass Sie leicht seekrank werden, sollten Sie schon von zu Hause entsprechende Medikamente oder Hilfsmittel mitbringen, damit Sie die Schiffsreise entspannt erleben können.
Bei Hochseeschiff sreisen beziehungsweise Kreuzfahrten erhalten Sie von uns je nach Veranstalter oder Schiff gesonderte
Informationen über die Reise und das Leben an Bord.
In Deutschland erwarten wir, dass man sich an die Regeln und guten Sitten hält und diese respektiert. Dies gilt natürlich auch umgekehrt für uns, wenn wir ins Ausland reisen. Egal ob die Länder nah oder fern sind: Für das alltägliche Leben und den Umgang miteinander gelten in vielen Bereichen andere Sitten und Gebräuche.
Wir möchten Sie bitten, diese zu respektieren und einzuhalten, da Sie zu Gast in dem jeweiligen Land sind und für uns normale Verhaltensweisen auch missverstanden werden können.
Wenn Sie sich auf die Gebräuche einlassen, lernen Sie das Land auf authentische Weise kennen.
Auch gehen die Uhren in manchen Ländern etwas anders beziehungsweise langsamer. Wir bitten Sie in diesen Fällen um Geduld und Nachsicht - schließlich sind Sie im Urlaub und sollten sich dadurch nicht in Stress bringen lassen.
Bitte beachten Sie, dass in Glaubenseinrichtungen und manchen Ländern bestimmte Kleiderordnungen einzuhalten sind, wie beispielsweise bedeckte Schultern und Beine in Kirchen, Kopfbedeckung für Frauen in Moscheen etc.
Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, wenden Sie sich bitte an Ihren GROSS-Reiseleiter / Busfahrer oder die örtliche Reiseleitung.
Wir vergeben die Sitzplätze im Bus nach Eingang der Anmeldung von vorne nach hinten. Natürlich werden wir versuchen, Ihre Platzwünsche zu berücksichtigen. Allerdings kommen auf unseren Reisen Busse mit unterschiedlichen Sitzplatzanordnungen zum Einsatz. Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht und dieser auch nicht bestätigt werden kann. Beim Einstieg in den Bus liegen die Reservierungskarten mit Ihrem Namen bereits auf Ihrem Sitz.
Bei Flugreisen geben wir gerne Ihre speziellen Sitzplatzwünsche an die Leistungsträger weiter. Eine verbindliche Zusage ist generell nicht möglich, da die Umsetzung dem Leistungsträger obliegt und GROSS REISEN hierfür keine Haftung übernimmt.
Bei Reisen mit Musical-, Konzert-, Festspiel- oder anderen Platzkarten geben wir Ihre Buchung der gewünschten Kategorie frühstmöglich an die Leistungsträger weiter. Die finale Platzvergabe obliegt dem Leistungsträger und könnte in Ausnahmefällen geändert werden. Da GROSS REISEN hier keine Einflussmöglichkeiten hat, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Alle unsere Reisen sind auf deutschsprachige Reisegäste ausgelegt. Reiseleitungen und Führungen können in Ausnahmefällen bzw. durch den Ausfall der vorgesehenen, deutschsprachigen Reiseleitung in Englisch oder der jeweiligen Landessprache erfolgen. Wenn irgend möglich, versuchen wir in diesem Fall eine Übersetzung zu organisieren. Sind Sie in Begleitung einer GROSS-Reiseleitung, versucht diese eine sinngemäße Übersetzung bzw. Erklärungen vorzunehmen.
Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, sofern ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist. Unseren Fahrern und Reisebegleitern ist es nur bedingt erlaubt, Hilfestellungen zu leisten. Sollte kein Gepäckservice in den Reiseleistungen mit aufgeführt sein, müssen Sie Ihr Gepäck im Hotel selbst auf das Zimmer und wieder zum Bus bringen. Bei Flug- und Schiffsreisen müssen Sie Ihr Gepäck auch aus Sicherheitsgründen stets selbst vom Bus bis zu den entsprechenden Kontroll- und Aufgabestellen bringen und abgeben. Unsere Gäste müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein und reisen auf eigene Verantwortung. Ferner finden Sie bei allen Mehrtagesreisen einen groben Hinweis auf den allgemeinen Anspruch und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Reise. Einzelne Programmpunkte können hiervon durch die Gegebenheiten vor Ort abweichen. Eine entsprechende Anspruchsübersicht finden Sie nachstehend.
• LEICHT: Die Reise ist im Gesamten gut und einfach zu bewältigen. Die An- und Abreise sowie die eingeschlossenen Programmpunkte wie Stadtbesichtigungen und Rundfahrten finden überwiegend mit dem Bus statt. Es können kurze Wege vom Hotel zum Bus oder zu Programmpunkten vorkommen.
•• MODERAT: … zusätzlich zu „Leicht“ wird eine gewisse Grundfitness vorausgesetzt, da im Programmablauf auch längere Rundgänge zu Fuß zu bewältigen sein können. Diese können auch Treppen, unbefestigte Wege, leichte Steigungen beinhalten. Mehrfaches Ein- und Aussteigen am Bus und der Wechsel auf andere Verkehrsmittel könnten notwendig sein.
••• ANSPRUCHSVOLL: … zusätzlich zu „Moderat“ erfordert die Reise eine gute Kondition, da auch längere Tagesetappen und Flugverbindungen (manchmal längere Wege und Wartezeiten am Flughafen), kleine Wanderungen, Besichtigungen in der freien Natur, auch unter winterlichen Bedingungen, im Programm vorkommen können. Informationen über eventuell nötige Kleidung und Ausrüstung erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn von uns.
•••• AKTIV: … zusätzlich zu „Anspruchsvoll“ können Programmpunkte wie längere Wanderungen, Fahrradtouren oder andere ähnliche Aktivitäten im Programm vorkommen.
Die Einordnung der Reisen basiert auf den uns angegebenen Informationen der Leistungsträger/Vertragspartner. Sie wurden von uns mit bestem Wissen und Gewissen zugeordnet. Sollten die Gegebenheiten vor Ort davon stark abweichen, liegt die Verantwortung beim jeweiligen Leistungsträger/Vertragspartner.
Bitte beachten Sie, dass bei winterlichen und extremen Wetterverhältnissen die örtlichen Begebenheiten schwieriger zu bewältigen sein können.
Um Ihre An- und Abreise noch bequemer zu gestalten, bieten wir Ihnen auf Wunsch bei mehrtägigen Busreisen eine Haustürabholung für Sie an.
Zusammen mit unserem Partner gewährleisten wir Ihnen eine pünktliche An- & Abreise, eine Haustürabholung bei einer Entfernung von bis zu 45 km sowie Urlaub von Anfang an.
Selbstverständlich holen wir Sie gerne auch an jedem anderen Ort außerhalb der farbig markierten Bereiche ab. Unsere Reiseprofis erstellen Ihnen hierzu gerne ein unverbindliches Angebot. Anhand unserer Grafik entnehmen Sie die Preisinformationen von Ihrem Wohnort zum Reisebusbahnhof in die Karlstraße in Heilbronn.
SO FUNKTIONIERT UNSERE HAUSTÜRABHOLUNG: Circa zwei Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie zusammen mit Ihren GROSS-Reiseunterlagen zwei Taxigutscheine (1x Hinfahrt und 1x Rückfahrt) mit Ihrer Abfahrtszeit und Notrufnummer unseres Partners. Das Taxiunternehmen bringt Sie am Abreisetag (Fahrt zusammen mit anderen Reiseteilnehmern aus Ihrer Nähe möglich!) zum Reisebusbahnhof in der Karlstraße in Heilbronn. Für die Rückreise ersparen wir Ihnen den Anruf für die Taxiabholjung und bestellen pünktlich zur Rückkunftszeit Ihr Taxi direkt in die Karlstraße in Heilbronn. Sollten Sie ein anderes Taxiunternehmen mit der Abholung beauftragen, verliert Ihr Taxigutschein seine Gültigkeit.
UNSERE ABHOLZONEN und PREISE: Diesen Service können Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn buchen! Die Fahrpreise für den Taxi-Service richten sich nach der Entfernung zum Reisebusbahnhof Heilbronn (Karlstraße):
ZONE 1 (bis 10km) - 20,-€ pro Person für Hin- & Rückfahrt
ZONE 2 (bis 20km) - 30,-€ pro Person für Hin- & Rückfahrt
ZONE 3 (bis 30km) - 40,-€ pro Person für Hin- & Rückfahrt
ZONE 4 (bis 45km) - 50,-€ pro Person für Hin- & Rückfahrt
ZONE 5 (ab 45km) - Auf Anfrage
Die genauen Entfernungen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern in unseren Reisebüros. Wir wünschen Ihnen schon heute erholsame und erlebnisreiche Reisetage!
Seit vielen Jahren sind die GROSS Treue-Bonuspunkte unser Dankeschön für Ihr Vertrauen, mit uns zu reisen. Bei allen Mehrtages-Busreisen aus diesem Programm mit mehr als 1000 Fahrtkilometern erhalten Sie während der Reise einen „Treue-Bonus-Punkt“-Wertgutschein. Pro 200 Fahrt-Kilometer schenken wir Ihnen einen Punkt, der einen Gegenwert von € 1,- darstellt. Dieser Gutschein kann bis zu 2 Jahre nach Abreisedatum mit allen zukünftigen GROSS-Busreisen, einschließlich Tagesfahrten, verrechnet werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie neben Ihren unvergesslichen Reiseerlebnissen viele „Treue-Bonus-Punkte“ sammeln – es lohnt sich immer, mit GROSS zu reisen!
Trinkgelder sind im Reisepreis nicht enthalten. Falls Sie Ihrem GROSS-Reiseleiter / Busfahrer oder dem örtlichen Reiseleiter ein persönliches Trinkgeld geben möchten, haben Sie hierfür vor Ort die Gelegenheit. In vielen Ländern sind Trinkgelder ein Bestandteil des Einkommens für Reiseleiter und örtliche Busfahrer. Sind Sie also mit der Leistung zufrieden, freuen sich diese immer über ein passendes Trinkgeld.
Trinkgeld ist jedoch stets eine freiwillige Wertschätzung Ihrerseits und sollte den Leistungen entsprechend gegeben werden.
In manchen Ländern wird in Restaurants und Bars das Trinkgeld (auch TIP genannt, nicht zu verwechseln mit dem Gedeck) automatisch auf die Rechnung aufgeschlagen. Achten Sie daher bei der Bezahlung genau auf die Beträge, damit Sie nicht unwissentlich doppeltes Trinkgeld geben.
Manche Kreuzfahrtschiffe buchen automatisch pro Tag und Passagier ein Trinkgeld auf die Kabinenrechnung. Sollten Sie dies nicht wünschen, und die Trinkgelder gerne persönlich an das jeweilige Personal geben möchten, können Sie in der Regel an der Rezeption die Trinkgelder von der Rechnung nehmen lassen.
Wir empfehlen Ihnen bei Reisezielen mit einer anderen Währung immer eine Kleinigkeit an Geld umzutauschen.
Eine geeignete Umrechnungstabelle finden Sie beim Währungsrechner vom Bankenverband.
Bei allen unseren Bus-Mehrtagesreisen aus dem GROSS-Programm ist eine Reisegepäckversicherung bis € 1.000,- nach Maßgabe der AVB-Reisegepäck enthalten. Ihre bereits bei uns geleisteten Zahlungen sind über eine gesonderte Insolvenzversicherung abgesichert. Generell empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung mit umfangreichem Reiseschutz sowie Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Passende und preisgünstige Versicherungsangebote erhalten Sie von den GROSS-Reiseprofis in unseren Reisebüros.
Bei Pausen unterwegs bitten wir Sie, unbedingt darauf zu achten, dass Sie keine persönlichen Wertgegenstände im Bus Inneren zurück lassen (Diebstahlgefahr!)
Bei Auslandsreisen sollten Sie unbedingt über einen ausreichenden Auslandskrankenschutz verfügen, der einen Krankenrücktransport sobald medizinisch sinnvoll (nicht nur notwendig) beinhaltet. Führen Sie bitte immer Ihren Auslandskrankenversicherungsnachweis mit Notfallnummer und Policennummer mit. Die normale Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung ist nur in Deutschland gültig! Sollten Sie die Reise im schlimmsten Fall nicht mehr fortsetzen können, muss ein Krankenrücktransport organisiert werden. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Reiseland mit der Versicherung abgedeckt ist, oder ob es gesonderte Regelungen gibt!
ACHTUNG: Die bei einer Kreditkarte eingeschlossenen Versicherungen könnten nicht ausreichend sein.
Die Kosten für eine zusätzlich abgeschlossene Versicherung sind im Stornofall von der Erstattung ausgeschlossen!
Sollte Ihre Reise in ein Land mit Visumpflicht gehen, beachten Sie die im Reiseprogramm angegebenen Bedingungen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Visumkosten sind, falls nicht anders angegeben, nicht im Reisepreis eingeschlossen, da sich diese jederzeit ändern können.
Je nach Reiseland kann es nötig sein, dass der Original-Reisepass zur Visumerteilung eingeschickt werden muss, sodass Sie diesen über einen längeren Zeitraum abgeben müssen und vielleicht erst zu Reisebeginn wiederbekommen. Beachten Sie dies bitte bei der Planung weiterer Auslandsreisen.
Ihr Zielreiseland (z.B. die USA) kann gesonderte Visumbestimmungen haben, sollten Sie in der Vergangenheit Länder bereist haben, die auf einer Index-Liste Ihres Zielreiselands stehen. In diesem Fall können andere Visumbestimmungen und Gebühren gelten.
Die meisten unserer Reisebusse verfügen über WLAN, was Ihnen auch im europäischen Ausland eine Internetnutzung mit normaler Bandbreite ermöglicht. In empfangsschwachen Gebieten kann die WLAN-Nutzung beeinträchtigt werden.
Einige Busse verfügen zudem über ein Unterhaltungs-Bordsystem, das Ihnen das Reiseerlebnis noch angenehmer macht.
Achten Sie bitte immer auf die vor Ort geltende Zeit, da Sie je nach Region während der Reise auch die Zeitzone wechseln könnten. So vermeiden Sie, auch für sich selbst unangenehme Verzögerungen im Programmablauf. Dies könnte beispielsweise bei Fährabfahrten zu Problemen führen. Einen Hinweis über einen Zeitzonenwechsel erhalten Sie von Ihrem Reiseleiter / Busfahrer.
Rufen Sie uns doch einfach unter Telefon 07131/1509-0 an, oder schauen Sie in einem unserer Reisebüros vorbei!
Wir freuen uns darauf, Ihnen persönlich weiter zu helfen!
Zusätzliche Informationen für Ihre Reiseplanung finden Sie auch im Internet unter www.gross-reisen.de
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Weinsberger Straße 43
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Kaiserstraße 54
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