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Heilbronn - Reisebusbahnhof Karlstraße

Heilbronn - Bushaltestelle Beethovenstraße

Heilbronn - Bushaltestelle Charlottenstraße / Südbahnhof

Heilbronn - Bushaltestelle Hessenhof (bei US-Kirche Charlottenstraße)

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Heilbronn - Bushaltestelle Charlottenstraße / Südbahnhof

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Flein - Max und Moritz (Horkheimer Straße)

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Flein - Armbruster (Bushaltestelle Haigernstraße)

Flein - Sommerhöhe (Bushaltestelle)

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Flein - Sommerhöhe (Bushaltestelle)

Talheim Betriebshof GROSS

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Allgemeinen Reisebedingungen der Friedrich Gross OHGDiese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab dem 01.07.2018 abgeschlossenen Pauschalreiseverträge zwischen Friedrich Gross OHG, Weinsberger Straße 43, 74072 Heilbronn (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und dem Kunden.1. Abschluss des Pauschalreisevertrags1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.4. Zahlungen4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrages und Übermittlung des Sicherungsscheines zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20% des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende, ausdrückliche Vereinbarung treffen.4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.5. Leistungen und Pflichten5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleis - tungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und / oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser (Sicherheits- oder Witterungsgründe) oder auf Anweisung des Kapitäns kommen kann, das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden. Zu unerheblichen Änderungen zählen auch Flugzeitenänderungen. Die Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. Wir, als Ihr Veranstalter, sind grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Minderungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/ Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden Reiseleistung.6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafenoder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.7.3. Im Übrigen gilt § 651f Abs. 4 BGB.8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Pa- Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab dem 01.07.2018 abgeschlossenen Pauschalreiseverträge zwischen Friedrich Gross OHG, Weinsberger Straße 43, 74072 Heilbronn (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und dem Kunden. pierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter gegen - über als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung wie folgt verlangen: Unsere Entschädigungspauschalen bei BUS - REISEN (Mehrtagesfahrten) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 20 % bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 60 % bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 70 % ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt am Abreisetag 90 % Unsere Entschädigungspauschalen bei TAGESFAHRTEN bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 20 % bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 40 % bis 1 Tag vor Reisebeginn 60% bei Nichtantritt am Abreisetag 90 % Unsere Entschädigungspauschalen bei SCHIFFS-/KREUZFAHRTEN: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 90 % Unsere Entschädigungspauschalen bei FLUGREISEN: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 30 % bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 40 % bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 60 % bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80 % ab 2. Tag bis Reiseantritt 90%. Diese Regelungen finden auch bei Teilstornierungen sowie bei Gruppenbuchungen Anwendung.9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.9.4. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.2. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.9.5. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.9.6. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.9.7. Für Reisen, bei denen wir lediglich Vermittler sind, wie z.B. für Reisen mit 1AVista Reisen, A-ROSA Flussschiff GmbH, AIDA Cruises, Anton Götten Reisen GmbH, Costa Kreuzfahrten, Cunard Line, GTW-Grimm Touristik Wetzlar, Hansa Touristik, Hurtigruten GmbH, Lernidee Erlebnisreisen GmbH, MSC Kreuzfahrten, nicko cruises, Norwegian Cruise Line, Phoenix Reisen, PLANTOURS Kreuzfahrten, SE-Tours GmbH, Trans - Ocean Kreuzfahrten, Dr. W. Lüftner Reisen GmbH und TUI Cruises GmbH gelten die Reiseund Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Die Reise- und Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters werden dem Reisenden vor Abgabe seiner Buchungserklärung übermittelt.9.8. VISAGEBÜHREN: Die Stornierungskosten für Visagebühren und damit in Zusammenhang stehende Kosten werden ab 6 Wochen vor Reisebeginn entsprechend der anfallenden Höhe in Rechnung gestellt.10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderung des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.11. ReiseabbruchWird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leis - tung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung( en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.15.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleis - tung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).15.4. Minderung Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.15.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden, angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.15.6. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatz - pflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.15.7. Anrechnung von Entschädigungen Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.16. Haftungsbeschränkung16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.17. Verjährung – Geltendmachung17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.18. Datenschutzhinweise18.1. Mit der Anerkennung der Reisebedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Die Datenschutzhinweise sind online unter https://www.gross-international.de/datenschutz einsehbar oder werden Ihnen auf Nachfrage bei Buchungsanfrage zur Verfügung gestellt. Die Sicherheit bei Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen oder Viren enthalten. Der Reiseveranstalter übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse überlassen bzw. selbst unverschlüsselte Mails zusenden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus, die oben genannten Risiken einzugehen.19. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform19.1. Unser Unternehmen Friedrich Gross OHG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.19.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.Reiseveranstalter:Friedrich Gross OHG, Weinsberger Straße 43, 74072 Heilbronn, Tel.: 030-422 195 21, Fax: 07131 / 15 09 955, E-Mail: info@gross-reisen.de, https://www.gross-international.deReisevermittler: wie Reiseveranstalter Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: wie Reiseveranstalter Kundengeldabsicherer: tourVERS Touristik-Versicherungs- Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040-244 288 0, E-Mail: service@tourvers.de

A. Wichtige vorvertragliche Informationen

Unsere Kontaktstelle während der Reise wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen:

Friedrich Gross OHG
Weinsberger Straße 43
74072 Heilbronn
Tel: 07131 - 15090
Fax: 07131 / 15 09 55
E-Mail: info@gross-reisen.de


Mindestteilnehmerzahl:
Wir haben bei allen GROSS-Reisen die Mindestteilnehmerzahl auf 20 Personen festgelegt (Abweichungen haben wir bei der jeweiligen Reise vermerkt!). Die definitive Entscheidung für eine Absage teilen wir Ihnen je nach Reisedauer spätestens zur in den allgemeinen Reisebedingungen unter Punkt 13.3 angegebenen Frist mit. Bei Tagesfahrten spätestens 2 Tage vor dem Fahrttermin.

Programmänderungen
Leider kann es vorkommen, dass es aufgrund ungeplanter Ereignisse oder ungünstigen Witterungsbedingungen zu Änderungen im Programmablauf kommt. Insbesondere bei Reisen in Verbindung mit Schiffsfahrten kann es daher zu Programmänderungen kommen. Niedrigwasser bzw. Hochwasser, Wartezeiten an Schleusen, Gezeiten sowie sonstige navigatorische Umstände können Änderungen oder Reduzierungen des Programms erforderlich machen. Eventuell werden Teilstrecken mit dem Bus zurückgelegt oder entfallen ganz, unter Umständen werden der Umstieg auf ein anderes Schiff oder Hotelübernachtungen notwendig. Diese Entscheidungen müssen kurzfristig vom Kapitän, Veranstalter, Hafenbehörden oder Reiseleiter getroffen werden. Außerdem ist es möglich, dass an derselben Anlegestelle oder bei Veranstaltungen auf dem Fluss zwei oder mehrere Schiffe ihren Liegeplatz nebeneinander zugewiesen bekommen. In diesem Fall kann die freie Sicht aus den Fenstern des Schiffes oder an Deck eingeschränkt oder versperrt sein.

Sicher ist sicher - Versicherungsschutz
Bei allen unseren Bus-Mehrtagesreisen aus dem GROSS-Programm ist eine Reisegepäckversicherung bis € 1.000,- nach Maßgabe der AVB-Reisegepäck enthalten. Ihre bereits bei uns geleisteten Zahlungen sind über eine gesonderte Insolvenzversicherung abgesichert. Generell empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung mit umfangreichem Reiseschutz sowie Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Versicherungsangebote erhalten Sie in unserem Reisebüro.

Reisebedingungen
Für alle Mehrtagesreisen gelten unsere allgemeinen Reisebedingungen. Für Tagefahrten gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie in den entsprechenden Katalogen, im Internet, unseren Reisebüros und Ihrer Bestätigung.

Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung und basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen der Leistungsträger. Notwendige Preiserhöhungen oder Preissenkungen sind in den allgemeinen Reisebedingungen unter Punkt 7 geregelt. Über die Preisänderungen werden wir Sie umgehend informieren beziehungsweise Sie vor einer Buchung darauf hinweisen.

Reiseverlauf und Reiseroute
Den Reiseverlauf und die geplante Reiseroute finden Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung. Sofern vor Reisebeginn Änderungen bekannt sind, werden Sie umgehend informiert. Sollten während der Reise Programmänderungen notwendig werden, werden Sie schnellstmöglich darüber in Kenntnis gesetzt.

Fotos & Filmaufnahmen
Bei vielen unserer Reisen und Aktionen werden von unseren Fahrern, Reiseleitern oder anderen Mitarbeitern Fotos oder Filmaufnahmen von der Reise und den Kunden gemacht. Diese könnten auf unserer Facebook- und Internetseite, in unserer geschlossenen Bilddatenbank, in unseren Katalogen oder bei Leserreisen in der Zeitung erscheinen. Sollten Sie nicht abgelichtet werden wollen, geben Sie uns bitte zu Beginn der Reise einen Hinweis. Die Aufnahme von Gruppenbildern wird vorab angekündigt, so dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie mit auf das Foto oder den Film möchten.

Reisepapiere
Der Hinweis auf die erforderlichen Reisepapiere der jeweiligen Reise bezieht sich auf Staatsbürger der Europäischen Union. Mitreisende anderer Nationalitäten sind für die Prüfung der Einreisebestimmungen und gegebenenfalls für die Besorgung von entsprechenden Einreisepapieren, Visa etc. selbst verantwortlich und müssen die Kosten selbst tragen. Visakosten sind generell nicht eingeschlossen!

Sprache
Alle unsere Reisen sind auf deutschsprachige Reisegäste ausgelegt. Reiseleitungen und Führungen können in Ausnahmefällen bzw. durch den Ausfall der vorgesehenen, deutschsprachigen Reiseleitung in Englisch oder der Landessprache erfolgen. Wenn irgend möglich, versuchen wir in diesem Fall eine Übersetzung zu organisieren.

Eintrittsgelder, Eintrittskarten und Tickets
Bei allen unseren Rundreisen sind die Besichtigungen und Führungen einschließlich Führungsgebühren laut Angabe im Reiseprogramm im Preis eingeschlossen. Nicht eingeschlossen sind jedoch alle eventuell anfallenden Eintrittsgelder, falls nicht besonders erwähnt, die Sie selbst oder die unsere Reiseleiter jeweils zum günstigsten Tarif vor Ort individuell lösen (Senioren, Rentner, Studenten, Schüler und Behinderte genießen oft Ermäßigungen oder sogar freien Eintritt). Vorab zu buchende Eintrittskarten und Tickets müssen mit Buchung voll bezahlt werden. Im Stornofall sind diese nicht erstattbar, außer diese können ganz oder gegen Gebühren zurückgegeben oder anderweitig verkauft werden.

Zusatzleistungen außerhalb des Programms
Über das ausgeschriebene Programm hinausgehende Leistungen sind nicht Bestandteil der Reise. In diesem Fall gelten die Reise- bzw. Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Die Friedrich Gross OHG ist für solche Leistungen nicht verantwortlich oder haftbar zu machen.

Anspruch und Schwierigkeitsgrad
Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, sofern ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist. Unseren Fahrern und Reisebegleitern ist es nur bedingt erlaubt, Hilfestellungen zu leisten. Sollte kein Gepäckservice in den Reiseleistungen mit aufgeführt sein, müssen Sie Ihr Gepäck im Hotel selbst auf das Zimmer und wieder zum Bus bringen. Bei Flug- und Schiffsreisen müssen Sie Ihr Gepäck auch aus Sicherheitsgründen stets selbst vom Bus bis zu den entsprechenden Kontroll- und Aufgabestellen bringen und abgeben. Unsere Gäste müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein und reisen auf eigene Verantwortung. Ferner finden Sie bei allen Mehrtagesreisen einen groben Hinweis auf den allgemeinen Anspruch und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Reise. Einzelne Programmpunkte können hiervon durch die Gegebenheiten vor Ort abweichen. Eine entsprechende Anspruchsübersicht finden Sie nachstehend.

  
LeichtDie Reise ist im Gesamten gut und einfach zu bewältigen. Die An- und Abreise sowie die eingeschlossenen Programmpunkte wie Stadtbesichtigungen und Rundfahrten finden überwiegend mit dem Bus statt. Es können kurze Wege vom Hotel zum Bus oder zu Programmpunkten vorkommen.

Moderatzusätzlich zu „Leicht“ wird eine gewisse Grundfitness vorausgesetzt, da im Programmablauf auch längere Rundgänge zu Fuß zu bewältigen sein können. Diese können auch Treppen, unbefestigte Wege, leichte Steigungen beinhalten. Mehrfaches Ein- und Aussteigen am Bus und der Wechsel auf andere Verkehrsmittel könnten notwendig sein.

Anspruchsvollzusätzlich zu „Moderat“ erfordert die Reise eine gute Kondition, da auch längere Tagesetappen und Flugverbindungen (manchmal längere Wege und Wartezeiten am Flughafen), kleine Wanderungen, Besichtigungen in der freien Natur, auch unter winterlichen Bedingungen, im Programm vorkommen können. Informationen über eventuell nötige Kleidung und Ausrüstung erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn von uns.

Aktivzusätzlich zu „Anspruchsvoll“ können Programmpunkte wie längere Wanderungen, Fahrradtouren oder andere ähnliche Aktivitäten im Programm vorkommen.


Die Einordnung der Reisen basiert auf den uns angegebenen Informationen der Leistungsträger/Vertragspartner. Sie wurden von uns mit bestem Wissen und Gewissen zugeordnet. Sollten die Gegebenheiten vor Ort davon stark abweichen, liegt die Verantwortung beim jeweiligen Leistungsträger/Vertragspartner. Bitte beachten Sie, dass bei winterlichen und extremen Wetterverhältnissen die örtlichen Begebenheiten schwieriger zu bewältigen sein können.

Die Teilnahme an den Programmpunkten ist generell freiwillig. Sollten einzelne Programmpunkte für den Mitreisenden nicht zu bewältigen sein, können diese vom Mitreisenden ausgelassen werden. Eine Entschädigung hierfür ist nicht möglich. Die Nichtteilnahme an eingeschlossenen Programmpunkten muss mit dem Verantwortlichen vor Ort abgestimmt werden, damit es zu keinen Beeinträchtigungen des Reiseverlaufs oder Verzögerungen kommt. Die zu überbrückende Zeit muss in Eigenregie verbracht werden. Ein Verbleiben im Bus ohne Fahrer ist nicht möglich. Auch stimmen Ausstieg und Wiedereinstieg nicht immer überein.

B. Formblatt Anlage 11

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Friedrich Gross OHG
Weinsberger Straße 43
74072 Heilbronn
Tel: 07131 - 15090
Fax: 07131 / 15 09 55
E-Mail: info@gross-reisen.de

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Friedrich Gross OHG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Friedrich Gross OHG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor- behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschal- reise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Friedrich Gross OHG hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg Tel.: 040-244 288 0 E-Mail: service@tourvers.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg Tel.: 040-244 288 0 E-Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Friedrich Gross OHG verweigert werden.
Verantwortlicher: 
Unternehmen:Friedrich Gross OHG
Straße Nr.:Weinsberger Straße 43
PLZ, Ort, Land:74072 Heilbronn, Deutschland
Handelsregister/Nr.:Amtsgericht Stuttgart/ HRA 100681
Geschäftsführer:Wolfgang Kühner, Andreas Kühner
Telefonnummer:07131 / 15 09 0
E-Mailadresse:info@gross-reisen.de
Datenschutzbeauftragter: 
Name:Ulrich Kämmerling / IntelliDAT® GmbH
Straße Nr.:Seestraße 9
PLZ, Ort, Land:74417, Gschwend, Deutschland
Telefonnummer:07972-91299-0
E-Mailadresse:ulrich.kaemmerling@intellidat.de

Stand: 31.10.2018

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        Name, Vorname, Geschlecht, Straße, PLZ, Wohnort, Emailadresse, Katalogauswahl.
        Die postalische Anschrift erheben wir, um Ihnen den Katalog senden zu können. Die Emailadresse dient zur Kommunikation mit Ihnen; Sie erhalten einmalig eine Eingangsbestätigung zu der Katalogabwicklung. Sollte sich ein Schreibfehler in Ihre Adresse eingeschlichen haben und die Katalogaussendung an uns zurückgesendet werden, können wir notfalls mit Ihnen in Kontakt treten.
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        Die Nationalität wird erhoben, um Ihnen konkrete Informationen über Einreisebedingungen in Ihr Zielland zu übermitteln (gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie). Die Telefonnummer wird für Rückfragen und kurzfristige Informationen zur Reiseorganisation verwendet.
      4. Busanmietungsanfrage/ Gruppenanfrage:
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  5. Kontaktaufnahme
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    2. Die Angaben der Nutzer können in unserem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
  6. Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
    1. Wir erheben auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
    2. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
  7. Cookies & Reichweitenmessung
    1. Cookies sind Informationen, die von unserem Webserver oder Webservern Dritter an die Web-Browser der Nutzer übertragen und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. Bei Cookies kann es sich um kleine Dateien oder sonstige Arten der Informationsspeicherung handeln.
    2. Welche Cookies werden verwendet?
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        Wir setzen einen Session Cookie, der nur für die Zeitdauer des aktuellen Besuchs auf unserer Onlinepräsenz abgelegt wird (z.B. um den mehrstufigen Buchungsprozess und somit die Nutzung unseres Onlineangebotes überhaupt ermöglichen zu können). In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt; eine sog. Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie die Nutzung unseres Onlineangebotes beendet haben und sich z.B. ausloggen oder den Browser schließen.
      2. Cookie für den Betrieb der Merkliste
        Für den Betrieb der Merkliste wird ein permanenter Cookie gesetzt. Durch diesen Cookie können Sie dauerhaft Reisen in der Merkliste speichern. Der Cookie speichert einen zufällig erzeugten Hashwert. Über diesen Hashwert erfolgt die Auflösung zu den auf unserem Server anonym gespeicherten Merklisteneinträgen. Der Inhalt der Merkliste kann jederzeit mit der „aus Merkliste entfernen-Funktion“ gelöscht werden. Der Cookie kann durch das Löschen der Browser-Cookie entfernt werden.
        Cookiename: „_ttpm“
      3. Cookie für Vertriebspartner
        Sollten Sie durch eines unserer Partnerprogramme geworben worden sein, wird ein permanenter Cookie zur Speicherung des Provisionsschlüssels gesetzt. Dieser Cookie ermöglicht es uns, die Werbeherkunft der Buchung festzustellen und den Werbeaufwand des Vertriebspartners entsprechend zu provisionieren. Der Cookie speichert einen Hashwert, über den der Werbepartner eindeutig zuzuordnen ist. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Dieser Cookie hat eine Vertriebspartner-abhängige Laufzeit. Der Cookie kann durch das Löschen der Browser-Cookie entfernt werden.
        Cookiename: „_ttpc“
    3. Über den Einsatz von Cookies im Rahmen pseudonymer Reichweitenmessung werden die Nutzer im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.
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    5. Sie können dem Einsatz von Cookies, die der Reichweitenmessung und Werbezwecken dienen, über die Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative (http://optout.networkadvertising.org/) und zusätzlich die US-amerikanische Webseite (http://www.aboutads.info/choices) oder die europäische Webseite (http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices/) widersprechen.
  8. Google Analytics
    1. Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
    2. Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).
    3. Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.
    4. Wir setzen Google Analytics ein, um die durch innerhalb von Werbediensten Googles und seiner Partner geschalteten Anzeigen, nur solchen Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Onlineangebot gezeigt haben oder die bestimmte Merkmale (z.B. Interessen an bestimmten Themen oder Produkten, die anhand der besuchten Webseiten bestimmt werden) aufweisen, die wir an Google übermitteln (sog. „Remarketing-“, bzw. „Google-Analytics-Audiences“). Mit Hilfe der Remarketing Audiences möchten wir auch sicherstellen, dass unsere Anzeigen dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen und nicht belästigend wirken.
    5. Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.
    6. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de .
    7. Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners („Datennutzung durch Google bei Ihrer Nutzung von Websites oder Apps unserer Partner“), http://www.google.com/policies/technologies/ads („Datennutzung zu Werbezwecken“), http://www.google.de/settings/ads („Informationen verwalten, die Google verwendet, um Ihnen Werbung einzublenden“).
    8. Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken. Dann wird ein sogenanntes Opt-Out-Cookie gesetzt, welches die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Webseite verhindert: Google Analytics deaktivieren
  9. Newsletter
    1. Mit den nachfolgenden Hinweisen klären wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.
    2. Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Produkten, Angeboten, Aktionen und unserem Unternehmen.
    3. Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert.
    4. Versanddienstleister: Der Versand der Newsletter erfolgt mittels von CleverReach GmbH & Co. KG, Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, nachfolgend bezeichnet als „Versanddienstleister“. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können Sie hier einsehen: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.
    5. Des Weiteren kann der Versanddienstleister nach eigenen Informationen diese Daten in pseudonymer Form, d.h. ohne Zuordnung zu einem Nutzer, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für statistische Zwecke, um zu bestimmen aus welchen Ländern die Empfänger kommen, verwenden. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder an Dritte weiterzugeben.
    6. Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters anzugeben.
    7. Statistische Erhebung und Analysen - Die Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von dem Server des Versanddienstleisters abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben, noch das des Versanddienstleisters, einzelne Nutzer zu beobachten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden. (CleverReach und MailChimp arbeiten mit sog. „web-beacon“)
    8. Der Einsatz des Versanddienstleisters, Durchführung der statistischen Erhebungen und Analysen sowie Protokollierung des Anmeldeverfahrens, erfolgen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht.
    9. Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Damit erlöschen gleichzeitig Ihre Einwilligungen in dessen Versand durch den Versanddienstleister und die statistischen Analysen. Ein getrennter Widerruf des Versandes durch den Versanddienstleister oder die statistische Auswertung ist leider nicht möglich. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wenn die Nutzer sich nur zum Newsletter angemeldet und diese Anmeldung gekündigt haben, werden ihre personenbezogenen Daten gelöscht.
  10. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
    1. Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”). Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden können.
    2. Die nachfolgende Darstellung bietet eine Übersicht von Drittanbietern sowie ihrer Inhalte, nebst Links zu deren Datenschutzerklärungen, welche weitere Hinweise zur Verarbeitung von Daten und, z.T. bereits hier genannt, Widerspruchsmöglichkeiten (sog. Opt-Out) enthalten:
  11. Rechte der Nutzer
    1. Nutzer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von uns über sie gespeichert wurden.
    2. Zusätzlich haben die Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, sofern zutreffend, Ihre Rechte auf Datenportabilität geltend zu machen und im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
    3. Ebenso können Nutzer Einwilligungen, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen.
  12. Löschung von Daten
    1. Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der Nutzer, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
    2. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
  13. Widerrufsrecht
    1. Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
  14. Änderungen der Datenschutzerklärung
    1. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Erklärungen zur Datenverarbeitung. Sofern Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Nutzer.
    2. Die Nutzer werden gebeten sich regelmäßig über den Inhalt der Datenschutzerklärung zu informieren.

Version: 1.2

Recht auf Widerruf und Korrektur
Lieber Nutzer, wir nehmen Datenschutz ernst und möchten Ihnen bestmögliche Transparenz bieten:
Alle personenbezogenen Daten die Sie über dieses Formular versenden, können Sie jederzeit wieder löschen oder korrigieren lassen, soweit wir nicht durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa zu steuerlichen oder buchhalterischen Zwecken, gehalten sind, diese Daten für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. In diesem Fall werden wir die Daten unverzüglich nach Ablauf der Speicherfrist löschen.
Kontaktieren Sie uns bitte, jederzeit, über folgenden Weg:Friedrich Gross OHGWeinsberger Straße 4374072 Heilbronn, Deutschlandinfo@gross-reisen.de
Details zur Löschung von Daten, Widerspruch und Widerruf Widerrufsrecht Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerspruchsrecht
Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Löschung von Daten
1. Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der Nutzer, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
2. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

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Do. 03.10.2019 - So. 06.10.2019
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